BENUTZUNGSBEDINGUNGEN
für die Artothek des Kunstvereins Neustadt a. Rbge. e.V.
- ALLGEMEINES
Die Artothek Neustadt ist eine Einrichtung des Kunstvereins Neustadt a. Rbge. e.V. Sie soll dazu beitragen, möglichst vielen kunstinteressierten Menschen einen abwechslungsreichen Zugang zu zeitgenössischer bildender Kunst zu eröffnen und verfolgt das Ziel anerkannte, überwiegend regionale Künstler zu fördern und bekannt zu machen.
In der Artothek können Bilder und Skulpturen ausgeliehen werden. Es handelt sich um eigene Kunstwerke des Kunstvereins, aber auch um andere, die z.B. noch im Eigentum des jeweiligen Künstlers stehen und die dieser zur Verfügung gestellt hat. Soweit dieses im Einzelfall vorgesehen ist, können die Bilder und Skulpturen auch erworben werden.Für ordentliche Mitglieder des Kunstvereins Neustadt a. Rbge. e. V. ist die Ausleihe kostenlos.
- AUSLEIHE/AUSLEIHDAUER
Aus den zur Verfügung stehenden Kunstwerken werden bis zu zwei (bei Familien- und Fördermitgliedschaft bis zu vier oder sechs) Bilder bzw. Skulpturen bis zu acht Wochen bzw. sechs Monate bei Fördermitgliedschaft ausgeliehen. Der Rückgabetag ergibt sich aus dem jeweiligen Leihschein und ist einzuhalten. Die Leihfrist kann vor Ablauf einmal bis zu acht Wochen verlängert werden.
Bei längerfristiger Überschreitung kann eine Säumnisgebühr in Höhe von monatlich 10 EURO erhoben werden.
- BEHANDLUNG DER KUNSTWERKE UND HAFTUNG
Die entliehenen Kunstwerke dürfen nur in der im Aufnahmeantrag angegebenen Wohnung aufbewahrt und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden.
Der Benutzer ist verpflichtet, die Kunstwerke sorgfältig zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Die gerahmten Bilder dürfen nicht aus dem Rahmen entfernt werden, auch eine ggf. vorhandene Aufhängevorrichtung darf nicht verändert werden. Die Kunstwerke sind vor direktem Sonnenlicht, vor großer Hitze und vor Feuchtigkeit zu schützen.
Die Kunstwerke sind in der Verpackung zu transportieren und zurückzugeben, in der sie übergeben worden sind. Für verloren gegangene, zerstörte und beschädigte Bilder, Skulpturen, Passepartouts, Rahmen sowie Schutzgläser und Verpackungen hat der Entleiher – auch bei Nichtverschulden - Schadensersatz in Höhe des Neuanschaffungs-wertes zu leisten; handelt es sich bei den Kunstwerken um Unikate, so ist der Verkehrswert zu ersetzen. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung hat der Entleiher dem Kunstverein unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Geht die Anzeige nach Ablauf der Leihfrist ein und ist die Rückgabe der Leihsache unmöglich geworden, so ist bis zu dem Tage des Eingangs der Anzeige von dem Entleiher eine Säumnisgebühr nach Ziff. 2) neben dem Schadensersatz zu zahlen.
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KAUF
Über den Preis des Bildes oder der Skulptur gibt die Geschäftsführerin der Artothek Auskunft. Soweit die Kunstwerke im fremden Eigentum stehen, tritt der Kunstverein als Vermittler auf. Mitglieder erhalten 10 % Rabatt. -
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausleihe bzw. dem Kauf ist das Amtsgericht Neustadt a. Rbge. -
GELTUNG
Diese Benutzungsbedingungen gelten ab dem 01.09.2019. Sie können bei Bedarf geändert werden. Die jeweils gültige Fassung liegt im Ausleihraum aus.